ENERGIEBERATUNG
Moin, schön, dass Sie sich für die Energieeffizienz Ihres Hauses interessieren!
Ich bin Tim Schlemminger. Als Gebäudeenergieberater (HWK) bin ich bei den holz & hand zimmerermeistern Ihr Ansprechpartner für alle Fragen zur energetischen Ertüchtigung und der Effizienz von Bestandsimmobilien.
Meine Ausbildung zum Zimmerergesellen, inzwischen über 20 Jahre Erfahrung im Handwerk und mein abgeschlossenes Architekturstudium geben mir fundierte Sachkenntnis beider Welten - Theorie und Praxis. Mit der Weiterbildung zum staatlich anerkannten Gebäudeenergieberater (HWK) konnte ich diese Kenntnis vertiefen und vereinen.
Als ausgebildeter Energie-Effizienz-Experte (EEE) bin ich in der Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) eingetragen und damit berechtigt, die Förderprogramme des Bundes mit Ihnen zu beantragen und Einzelmaßnahmen zu begleiten.
Durch meine Beratung zum Thema Gebäudeenergie, gewinnen Sie bereits vor Beginn der Sanierungsarbeiten einen Überblick, welche Maßnahmen sinnvoll sind und wie sie sich förderfähig umsetzen lassen.
Neben den reinen Zahlen und Berechnungen lege ich besonderen Wert auf die Nutzung von ökologischen Baustoffen auch mit Hinblick auf den sommerlichen Wärmeschutz und die nachhaltige Nutzung wertvoller Ressourcen sowie die Vermeidung unnötigen Abfalls.
Meine Beratung erfolgt dabei vollkommen unabhängig und getrennt davon, ob und mit welchem Partner Sie die Maßnahmen umsetzen möchten.

Tim Schlemminger.
Gebäudeenergieberater


Tim Schlemminger
Gebäudeenergieberater
Telefon: 04346 92 63 17
Mobil: 0151 61 73 87 24
E-Mail: tim.schlemminger@holzundhand.de
Meine Leistungen für Sie:
Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
Wohngebäude, Nichtwohngebäude (DIN V 18599)
Bei der von dem BAFA geförderten Vor-Ort-Beratung wird Ihr Gebäude hinsichtlich seiner energetischen Qualität von mir analysiert. Hierbei werden sowohl die Gebäudehülle als auch die Heizung untersucht und Möglichkeiten der Verbesserung von mir vorgeschlagen.
Gemeinsam entwickle ich mit Ihnen passende Lösungen und Sanierungsvorschläge, die auf Ihre spezifischen Bedürfnisse und Gegebenheiten abgestimmt sind. Das Ergebnis ist ein individueller Sanierungsfahrplan, dem eine sinnvolle Reihenfolge der einzelnen Maßnahmen zu Grunde liegt.
Darüber hinaus werden konkrete Vorschläge zu den zu sanierenden Bauteilen und zur Anlagentechnik erstellt und im Bericht dokumentiert, sodass Sie den Sanierungsfahrplan als Grundlage nutzen können, um Angebote bei Handwerkern einzuholen.
Bei der Erstellung ist mir wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen förderfähig sind.
Das BAFA bezuschusst die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP) mit 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch höchstens mit 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und 850 Euro für Gebäude mit drei und mehr Wohneinheiten.
Für eine Förderung muss der Bauantrag mindestens 10 Jahre zurückliegen und es darf noch keine Beratung durchgeführt worden sein.
Beratung zu Fördermöglichkeiten
Ich informiere Sie über die verschiedenen Fördermöglichkeiten des BAFA, der KfW oder nach dem Einkommensteuergesetz § 35c zur finanziellen Unterstützung Ihrer Projekte.
Baubegleitung zur energetischen Sanierung
Bei der Baubegleitung überwache ich die Umsetzung der energetischen Maßnahmen am Gebäude. Die Qualitätssicherung und die Einhaltung der energetischen Standards stehen dabei im Vordergrund.
Die Umsetzung der Maßnahme wird von mir kontrolliert, dokumentiert und, bei fachgerechter Ausführung und Einhaltung der Vorgaben, bestätigt.
Für die Baubegleitung wird vom BAFA ein Zuschuss von bis zu 50% der förderfähigen Kosten gewährt.
Die Förderung der Baubegleitung ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und Voraussetzung für die Beantragung der Fördermittel zur Umsetzung der energetischen Maßnahme.
Der Antrag auf Förderung muss vor der Beauftragung und vor Beginn der Maßnahme beim BAFA gestellt werden.
Energieausweise bedarfs- und verbrauchsbasiert
Ich erstelle für Sie die notwendigen Energieausweise, die Ihnen helfen, den Energieverbrauch Ihrer Immobilie zu verstehen und nachzuweisen. Nachweisen müssen sie den Energieverbrauch, wenn Sie Ihr Gebäude vermieten oder verkaufen wollen.
Ein Energieausweis nach Verbrauch kann erstellt werden, sobald der Bauantrag für das Gebäude nach dem 01.11.1977 gestellt wurde. Wurde der Bauantrag vor dem 01.11.1977 erstellt und das Gebäude zwischenzeitlich nach der Wärmeschutzverordnung saniert oder bietet mehr als fünf Wohneinheiten, ist ebenfalls die Erstellung eines Verbrauchausweises möglich.
Für die Erstellung eines solchen Ausweises benötige ich die Heizkostenabrechnung der letzten drei Jahre und Daten zum Gebäude sowie zum Wärmeerzeuger.
Ein vor-Ort-Termin muss nur in bestimmten Fällen angesetzt werden.
Ein Energieausweis nach Bedarf muss erstellt werden, wenn der Bauantrag für das Gebäude vor dem 01.11.1977 gestellt wurde oder das Gebäude ein Neubau ist. Eine Ausnahme stellen Gebäude dar, deren Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde und welche mehr als vier Wohneinheiten haben. In diesen Fällen kann ein Verbrauchsausweis erstellt werden.
Um einen Bedarfsausweis zu erstellen ist in jedem Fall ein Vor-Ort-Termin anzusetzen. Darüber hinaus werden Daten zum Gebäude und zum Wärmeerzeuger benötigt, um auf Grundlage der DIN 18599 die Berechnungen durchzuführen.
Für denkmalgeschützte Immobilien wird kein Energieausweis benötigt.
Praxis und Theorie – zu ihrem Vorteil vereint.
„Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Immobilien energieeffizienter zu gestalten und dabei die Umwelt zu schonen. In einem telefonischen Erstgespräch kläre ich Sie gerne über Ihre Möglichkeiten auf – ich freue mich darauf, Sie und Ihr Haus kennenzulernen!“


